Reisegepäck
Reisekrankenversicherung und Corona: Das sollte man prüfen

Geposted in Buntes

Vor Reiseantritt sollten Verbraucher genau planen, welche Versicherungen sie abschließen

Im Urlaub steht Entspannung im Fokus. Warme Badestrände oder himmlische Natur laden dazu ein, den Alltag zu vergessen. Je nach Reise kann jedoch schnell Ernüchterung eintreten, insbesondere dann, wenn Buchungen plötzlich aufgrund unvorhergesehener Umstände abgesagt werden. Damit der Ausfall der Reise kein Loch auf dem Konto hinterlässt, sorgen clevere Verbraucher vor.

Mithilfe einer Reiseversicherung lässt sich hier der finanzielle „Katastrophenfall“ abwenden, denn oftmals wurde viele Jahre für den geplanten und meist nicht billigen Urlaub gespart. Genauso wie das Budget sollte Reisenden die eigene Gesundheit am Herzen liegen. Wer Tausende Kilometer von zu Hause entfernt krank wird, tappt unvorbereitet schnell in die nächste Kostenfalle.

Tipp: Kluge Reisende sorgen auch dafür, dass die Reiseapotheke alles Wichtige enthält. Mehr Infos dazu finden sich hier.

Nur mit einem Zusatzschutz der Reisekrankenversicherung liegen Urlauber auf der sicheren Seite

Fast unvermittelt stürzen Reisende in Hochrisikogebiete, die vor Buchung oder Antritt des Urlaubs noch problemlos besuchbar waren. Welche Länder in den kommenden Tagen, Wochen oder gar Monaten Maßnahmen zur Eindämmung von Coronaviren plötzlich verschärfen, lässt sich nie sicher sagen. Trotz Urlaubs-Saison kann es also vorkommen, dass Reisende hier nach dem Ankommen im Wunschland unverzüglich in Quarantäne und den Rest ihrer Zeit im Hotelzimmer verbringen müssen.

Zwar ist dies der schlimmste Fall, der nur selten eintritt, doch er kann geschehen. Wer nun glaubt, seine herkömmliche Reisekrankenversicherung schützt ihn vor Folgekosten, der irrt sich. Was nur wenige Reise-Fans wissen: Zur Abdeckung aller Kosten ist es essenziell, das Kleingedruckte ihrer Verträge zu lesen. Dort wird erwähnt, dass ein Zusatzschutz notwendig ist, wenn der Urlaubsort zum Hochrisikogebiet erklärt wird.

Deshalb verweigern Versicherer den Reisegästen die Leistung im Ausland

Verbraucherschützer warnen schon lange, dass nur wenige den Zusatzschutz der Reisekrankenversicherung abschließen und somit Gefahr laufen, auf Extrakosten sitzen zu bleiben. Viel zu oft wird davon ausgegangen, dass eine Reisekrankenversicherung auch in Extremfällen greift. Versicherer hingegen kennen die Gesetzeslage ganz genau und verweigern in diesem Zug die Leistung.

Urlauber, die den Flug antreten, wenn sie darüber informiert wurden, dass die Destination aktuell als Hochrisikogebiet deklariert wurde, sind genauso von klassischen Leistungen der Reisekrankenversicherung ausgeschlossen. Genauso wie solche, die unbeabsichtigt erst am Urlaubsort über die Lage informiert wurden. Im Falle des Pandemie-Status liegt die Reisekrankenversicherung, die ansonsten im Ausland hilft, auf Eis. Ob einfacher Arztbesuch, Krankenhausaufenthalt oder Medikamentenkauf: Der Reisegast muss in dieser Situation alles aus eigener Tasche zahlen.

Individuelle Entscheidungen diverser Reisekrankenversicherungsunternehmen

In Einzelfällen agieren die Versicherer unterschiedlich. Nicht jedes Unternehmen verweigert die Leistungen am Urlaubsort komplett, könnte aber Einschränkungen aufzeigen. Somit werden einige Leistungen nicht übernommen, wenn eine Lage vorliegt, die durch COVID ausgelöst wurde. Andere haben jedoch in ihren Verträgen ganz klar vermerkt, dass im Falle einer Pandemie der Reiseschutz ausfällt.

Dies triff bei manchen Reisekrankenversicherungen auch dann zu, wenn eine generelle Reisewarnung seitens der Regierung ausgesprochen wurde, etwa für politisch riskante Gebiete, in denen mit Kriegen oder Aufständen zu rechnen ist. Tritt die Person dennoch ihre Reise an, gehen Versicherer davon aus, dass der Kunde mutwillig handelt, und streichen in Folge die Leistungen entweder teilweise oder komplett.

Was können Verbraucher machen, wenn die entsprechenden Leistungen in ihren Verträgen nicht auftauchen?

Bei einer Durchsicht des bereits abgeschlossenen Vertrags zur Reisekrankenversicherung zum nächsten Urlaub fällt auf, dass explizit erwähnt wird, dass Leistungen entfallen, wenn die Reisedestination zum Hochrisikogebiet erklärt wird? Dann sollten Kunden zwingend Rücksprache mit ihrem Versicherer halten. Manche Unternehmen klären sofort darüber auf, dass der Abschluss von Zusatzleistungen auch im Sonderfall Leistungen übernehmen kann.

Hier ist es wichtig in Erfahrung zu bringen, ob die Firma bereit ist, auch nach abgeschlossenem Vertrag die entsprechenden Zusatzleistungen hinzubuchen zu lassen. Wenn dies nicht der Fall ist, müssen sich Verbraucher umorientieren und eine andere Police bei einem Mitbewerber prüfen. Gleiches gilt, falls der Versicherer generell keine Möglichkeit aufzeigt, Zusatzleistungen für den Notfall zu buchen.

Im Zweifel sollten Reisende die einzelnen Versicherer genau prüfen und miteinander vergleichen

Ein Vergleich der Reisekrankenversicherer kann dabei helfen, übersichtlich die besten Angebote mit Zusatzleistungen zu finden. Hierbei lassen sich auch die einzelnen Preise genau prüfen. Manchmal ist es besser mehr Geld auszugeben, als mit dem Risiko im Nacken den Urlaub anzutreten, vor Ort erfahren zu müssen, dass entsprechende Krankenleistungen nicht übernommen werden.

Teilweise haben sich die Versicherer an die neuen Bedingungen bereits angepasst und bieten Verbrauchern somit offenkundig spezielle Pakete an, mit denen sie auch bei Corona-Problemen im Urlaub stets auf der sicheren Seite stehen. Nicht zu empfehlen ist es, komplett ohne Reisekrankenversicherung in den Urlaub aufzubrechen, denn dann wird die Reise zu einer Zitterpartie für alle Beteiligten. Selbst ohne Pandemie-Einfluss laufen Urlauber so Gefahr, bei Krankheitsfällen alle Kosten alleine übernehmen zu müssen.

Nicht die erstbeste Reisekrankenversicherung wählen

Vielfach liefern die großen Reiseunternehmen nach Buchung der Reise die scheinbar passenden Angebote für Reisekrankenversicherungen gleich mit. Ein Klick genügt und für wenige Euros zusätzlich fühlen sich Urlauber geschützt. Diese scheinbare Ersparnis hilft aber nicht in allen Fällen.

Oftmals ist es auch hier besser, den Anbieter genau zu prüfen und im Zweifel individuell eine eigene Versicherung zu wählen. Dadurch haben Verbraucher die einzelnen Aspekte des Vertrags genau im Blick und können tatsächlich auf Nummer Sicher gehen, im Ausland den vollen Schutz zu erhalten.

Wenn der Sonderfall eintritt, werden zusätzliche Tarife für den vollen Schutz benötigt

Manch einer hat seine Reisekrankenversicherung bereits abgeschlossen und kann nicht mehr zurücktreten. Der Vertrag sieht vor, dass er für die Zeit der Urlaubsreise an diesen Versicherer gebunden ist. Was viele Menschen jedoch kaum wissen: Es existiert die Option, weitere Versicherungen abzuschließen. Wer ein Angebot für eine überzeugende Reisekrankenversicherung findet, die auch sämtliche Zusatzleistungen im COVID-Sonderfall gewährt, sollte nicht lange überlegen.

Es ist immer erlaubt eine, zwei oder sogar mehrere Versicherungen für den Urlaub abzuschließen. Auf diese Weise wird es Reisenden am Ende doch noch möglich, zum vollen Versicherungsschutz trotz bereits bestehender Reisekrankenversicherung zu gelangen.

Deshalb lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung für Kosten im Krankheitsfall

UrlaubEine Zusatzversicherung muss nicht teuer sein. Solche Angebote für die Reise sind bereits zu niedrigen Preisen erhältlich und kosten selten mehr als 10 bis 15 Euro im Jahr. Diese geringe Ausgabe sollte es Urlaubern jedoch wert sein, wenn sie den vollen Schutz erhalten möchten. Selbst Verbraucherorganisationen raten dazu, solch eine Zusatzversicherung abzuschließen, denn der Notfall kann schneller kommen, als es so manch einer glauben mag.

Dies lohnt sich insbesondere von Kunden gesetzlicher Versicherungen, die meistens nur den Basis-Schutz abdecken. Wer eine private Versicherung abgeschlossen hat, sollte ebenfalls genau prüfen, welche Tarife er erhält, denn oftmals fehlen auch hier wichtige Zusatzleistungen für den Sonderfall im Urlaub.

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