Lebensmittel-Beschwerden Melden

Geposted in Ernährung

Neues Portal www.lebensmittelklarheit.de startet in Kürze

Ein neues Portal Lebensmittelklarheit.de startet in Kürze. Lebensmittelklarheit.de soll es Verbrauchern ermöglichen Produkte zu melden, bei denen sie sich durch Aufmachung und Kennzeichnung getäuscht fühlen.

Die Verbraucherzentralen stellen dann einen Dialog zwischen Verbraucher und Hersteller her, bei dem der Hersteller die Möglichkeit hat Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen. Der Hersteller hat zu dem die Möglichkeit (und auch den Vorteil) direktes Feedback von Verbrauchern zu erhalten und welche Schwierigkeiten Kunden mit dem Produkt haben, wodurch dieser die Möglichkeit gewinnt seine Produkte kundenfreundlicher zu gestalten.

Verbraucher wiederum wird mit dem neuen Portal eine Anlaufstelle geboten, die Ihnen eine direkte Einflussnahme und Mitwirkung ermöglicht und diese nicht länger alleine mit Ihren Problemen lässt. Zudem soll auf Basis der Rückmeldungen von Verbrauchern und Herstellern ermittelt werden, ob Handlungs- und Verbesserungsbedarf im derzeit geltenden Rechtsrahmen oder bei den Leitsätzen des Deutschen Lebensmittelbuchs besteht.

Die Webseite nennt einige Beispiele, wo Verbraucher sich z.B. getäuscht fühlen können, wie „Fischsticks ohne Fisch, Bananenschokolade ohne Banane, Zuckersirup statt Honig“.

Wann immer es also eine Diskrepanz zwischen Versprechen auf der Verpackung oder in der Werbung und der tatsächlichen Zutatenliste gibt und sich der Verbraucher dadurch getäuscht fühlt, kann der Verbraucher dies nun per Formularseite oder per Post über das neue Portal melden.

Auch wenn das eigentliche Portal noch nicht läuft (18.07.11), so können Meldungen bereits erfolgen. Hierfür wird ein entsprechendes Meldeformular bereit gestellt. Hierbei sollten dann auch Fotos, Scans oder PDF der beanstandeten Produkte beigefügt werden und natürlich angegeben werden worin nach deiner Meinung der Grund für die Beschwerde liegt und wo das Produkt gekauft wurde.

Alternativ kann man dies auch per Post machen, z.B. wenn man die Verpackung einsenden möchte.

Anschließend wird die Beschwerde geprüft, wobei versprochen wird, dass man in jedem Fall eine Rückmeldung bekommst. Bei Aufnahme wird anschließend der Hersteller kontaktiert, dieser bekommt eine 7 Tage Frist zur Abgabe einer Stellungnahme. Die Verbraucherzentrale nimmt zusätzlich auch eine rechtliche Einordnung vor und veröffentlicht anschließend die Beschwerde sowie die Stellungnahme des Anbieters. Sofern sich daraus Änderungen ergeben, z.B. wenn der Hersteller Änderungen am Produkt oder Verpackung vornimmt, so wird der Fall aktualisiert.

Das Projekt Lebensmittelklarheit.de wird von der Verbraucherzentrale Bundesverband und der Verbraucherzentrale Hessen betrieben und vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Rahmen der Initiative „Mehr Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln“ finanziell gefördert. Das Projekt wurde vom BMELV am 15.07.2010 bewilligt.

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